Investor Relations wird immer wichtiger

Durch das vom Bundesrat und Bundestag verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG, muss ein Aufsichtsratsmitglied künftig über intensive Kenntnisse auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen. Durch dieses Gesetz werden zum ersten Mal die Aufgaben des Aufsichtsrats konkretisiert.

Der Deutsche Investor Relations Verband, DIRK, geht in seiner Forderung sogar noch weiter und würde es sehr begrüßen, wenn Aufsichträte über Investor Relations Kenntnisse verfügen. Die Experten des DIRK sind der Meinung, dass es durchaus möglich ist das Vertrauen in die Kapitalmärkte und der in ihnen agierenden Unternehmen langfristig aufzuwerten. Dazu sind aber umfassendes Wissen über die Funktionsweise der Kapitalmärkte, alternative Finanzierungsformen und professionelle Finanzmarkkommunikation in den Kontrollgremien von Nöten.

In den letzten Jahren hat sich die Investor Relations Arbeit immer mehr von der Funktion als Sprachorgan des Unternehmens hin zu einer beratenden Rolle des Vorstandes entwickelt. Sollte IR Erfahrung für den Aufsichtsrat wirklich Pflicht werden, würde die Stelle des Investor Relations Managers weiter an Bedeutung gewinnen.

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